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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LUMEL S.A.

 
1.    Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1.    Alle Lieferungen und Leistungen von LUMEL S. A. (LUMEL) unterliegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die Bestandteil dieser Vereinbarungen sind und mit denen der KUNDE im Rahmen des Vertrages einverstanden ist. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LUMEL verbindlich.
1.2.    Die Annahme des LUMEL-Angebots, die Bestellung oder die Unterzeichnung eines Vertrages durch den KUNDEN oder die tatsächliche Ausführung einer Bestellung des KUNDEN durch LUMEL stellt die Annahme dieser Verkaufsbedingungen durch den KUNDEN dar. 
1.3.    LUMEL kooperiert ausschließlich mit Unternehmern. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher, für die diese Geschäftsbedingungen stark ausgeschlossen sind, und für andere Entitäten, für die gesetzlichen Bestimmungen ihre Rechte mit Verbraucherrechten gleichsetzen, und nur insoweit.


2.    Angebote/ Auftragsbestätigung 
2.1.    Eine vom AUFTRAGGEBER erteilte Bestellung ist erst ab dem Zeitpunkt des Erhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch LUMEL und im Rahmen dieser Bestätigung verbindlich. Die in der vom KUNDEN zur Verfügung gestellten technischen Dokumentation festgelegten Qualitätsanforderungen sind nur nach und im Rahmen der ausdrücklichen Zustimmung von LUMEL verbindlich.
2.2.    Bestellungen sind per E-Mail an die Kontaktperson bei LUMEL und an die E-Mail-Adresse sprzedaz@lumel.com.pl zu richten. Die Bestellungen sollten enthalten: 
(i) Produktname und -code mit Beschreibung (ii) Menge, (iii) Lieferbedingungen (Incoterms) und Adresse,  (iv) den Preis auf der Grundlage des zuvor unterbreiteten LUMEL-  Angebots, falls die Gültigkeitsdauer des Angebots noch nicht abgelaufen ist, oder den von LUMEL offiziell bestätigten Preis, (v) Liefertermin, (vi) vereinbarte Zahlungsbedingungen, (vii) Angaben zur Kontaktperson. Die vollständige Bestellung wird der angegebenen Person innerhalb von 5 Arbeitstagen elektronisch bestätigt. In Ausnahmefällen behält sich LUMEL das Recht vor, eine andere als die in der Bestellung angegebene Menge und/oder ein anderes Ausführungsdatum der Bestellung vorzulegen. Teillieferungen sind zulässig. Andere Formen der Auftragserteilung (schriftlich, per Fax) werden ebenfalls akzeptiert.
2.3.    Eine bestätigte Bestellung kann nicht ohne vorherige Zustimmung von LUMEL geändert oder storniert werden. Im Falle der Stornierung einer Bestellung behält sich LUMEL das Recht vor, dem KUNDEN alle mit der Ausführung der Bestellung verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen. Im Falle der Einstellung des Auftrages kann LUMEL dem KUNDEN für jede Woche der Verspätung einen Betrag in Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes in Rechnung stellen.
2.4.    Jegliche Änderungen des Auftrags können zu Änderungen des Preises oder der Zeit der Auftragsausführung führen. Änderungen in der Bestellung auf Wunsch des Kunden werden im aktualisierten Angebot bestätigt. Betrifft die Änderung einen laufenden Auftrag, so ist der KUNDE verpflichtet, mindestens die Kosten für bereits produzierte Waren, unfertige Erzeugnisse und die Kosten für bestellte Materialien/Dienstleistungen zu decken. 


3.    Dokumente, Geistige Eigentumsrechte, Vertraulichkeit 
3.1.    Die in Katalogen, Werbebroschüren, Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben in Form von Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Produktionsfaktoren sowie sonstigen Spezifikationen sind lediglich Vorabinformationen und für LUMEL nicht verbindlich, es sei denn, sie werden im Dokument selbst ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Angebote von LUMEL sind für LUMEL nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
3.2.    Geistige Eigentumsrechte, die durch das Gesetz über den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, insbesondere durch dieses Gesetz geschützte Gegenstände, Patente für Erfindungen, Gebrauchsmuster, Marken, Handelsnamen, Ursprungsbezeichnungen, Entwürfe für integrierte Schaltkreise, Verbesserungsprojekte, Informationen über die richtige Verwendung von Erfindungen, sonstige Informationen und Tests technischer Art, die für Geschäfts- und Forschungstätigkeiten verwendbar sind, Informationen organisatorischer Art sowie andere Informationen, die dem KUNDEN von LUMEL zur Verfügung gestellt werden, sind das ausschließliche Eigentum von LUMEL. Der KUNDE ist nicht berechtigt, sie in einem Umfang, der nicht durch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LUMEL abgedeckt ist, für seine Zwecke zu verwenden, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben Diese Daten übertragen weder das Eigentum noch implizieren sie die Erteilung einer Lizenz. Zeichnungen und andere Unterlagen, die im Eigentum von LUMEL verbleiben, sind auf Verlangen von LUMEL zusammen mit allen Kopien unverzüglich zurückzugeben. Jede Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von LUMEL.
3.3.    Im Hinblick auf Technologien wie Software, die ein integraler Bestandteil des Produktes sind, liefert LUMEL dem KUNDEN eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Produkts ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, wenn der Preis vollständig bezahlt. Der KUNDE verpflichtet sich mit den Bedingungen der Lizenz im Hinblick auf die Software von LUMEL und Software im Besitz von Dritten, einschließlich der Einhaltung der Gebrauchsanweisung des Produkts gehört zu erfüllen. Der KUNDE verpflichtet sich, den Quellcode der bereitgestellten Software nicht zu kopieren, zu reproduzieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise neu zu erstellen.
3.4.    Nach dem Verkauf der Ausrüstung/Produktes ist LUMEL berechtigt, KUNDENDATEN in die Standard-Referenzliste aufzunehmen. Eventuelle Einwände können vom KUNDEN schriftlich vorgebracht werden.
3.5.    Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit, sowohl in Bezug auf den abgeschlossenen Vertrag als auch auf die von den Parteien durchgeführten Aktivitäten. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Offenlegung dieser Informationen gegenüber Behörden, Institutionen und Gerichten, wenn eine solche Verpflichtung durch geltendes Recht auferlegt wurde, sowie gegenüber Unternehmen, die Geschäfts-, Rechts-, Finanz- und Steuerberatung und ähnliche Dienstleistungen anbieten, vorausgesetzt, dass die Parteien dieser Vereinbarungen die volle Verantwortung für die Geheimhaltung dieser Informationen durch die oben genannten Stellen tragen.


4.    Preise, Verpackung 
4.1.    Die in den Angeboten von LUMEL enthaltenen Verkaufspreise sind Nettopreise und enthalten keine Mehrwertsteuer, Zölle und andere Abgaben. Alle Zollverfahren werden auf Kosten und unter der Verantwortung des KUNDEN durchgeführt. 
4.2.    Der KUNDE ist verpflichtet, das Einheitspapier (SAD) vorzulegen, mit dem die Ausfuhr von Waren außerhalb Polens bestätigt wird. Wenn das obige Dokument nicht vorgelegt wird, wird der in der Republik Polen geltende MwSt. -Wert zum Warenwert hinzugerechnet. 
4.3.    Die im letzten verbindlichen Angebot dargestellten Preise können vierteljährlich entsprechend den aktuellen Materialpreisen aktualisiert werden.


5.    Gefahrenübergang
5.1.    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, geht das Risiko der Beschädigung und des Verlusts der Waren auf den KUNDEN über, wenn die Waren dem KUNDEN gemäß den Bedingungen des EXW-Hauptsitzes LUMEL, Incoterms 2010, zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer auf den Kunden über.


6.    Lieferbedingungen und –fristen 
6.1.    Werden im Vertrag von beiden Parteien Liefertermine vereinbart, so sind diese annähernd und für LUMEL nicht verbindlich. LUMEL wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Liefertermine einzuhalten. Die Waren gelten als rechtzeitig geliefert, wenn sie vor dem vertraglichen Liefertermin dem ersten Frachtführer übergeben oder für versandbereit erklärt werden. Teillieferungen sind erlaubt. 
6.2.    Wenn der KUNDE die Waren nicht innerhalb einer bestimmten Frist abholt, hat LUMEL das Recht, (i) die Waren auf Risiko des KUNDEN zu lagern, (ii) eine Rechnung unter EXW-Bedingungen auszustellen und (iii) dem KUNDEN die Lagerkosten in Rechnung zu stellen (iv) nach erfolglosem Aufruf zur Abholung - die Waren in irgendeiner Weise zu verkaufen oder zu entsorgen. Die Ausübung eines der oben genannten Vorbehaltsrechte entbindet den KUNDEN nicht von der Verpflichtung, die Waren zu bezahlen.
6.3.    Im Falle höherer Gewalt verlängert sich der Liefertermin entsprechend. In einem solchen Fall ist der KUNDE nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder Ansprüche wegen verspäteter Lieferung geltend zu machen.


7.    Zahlungsbedingungen 
7.1.    Zahlungen sind auf das Konto von LUMEL zu leisten, frei von Bankspesen, Abzügen, Kosten und Auslagen, die durch die Annahme einer Bankgarantie, eines Wechsels oder Schecks entstehen. 
7.2.    Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bezahlt werden, behält sich LUMEL das Recht vor: (i) die Ausführung des Vertrages auszusetzen, (ii) dem KUNDEN Zinsen (1,5% pro Monat) in Rechnung zu stellen. 
7.3.    Das Recht auf Verrechnung nach dieser Vereinbarung ist ausgeschlossen.
7.4.    Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die nicht von LUMEL zu vertreten sind, werden die Zahlungen entsprechend dem zuvor vereinbarten Termin fällig. 
7.5.    Jeder Zahlungsverzug berechtigt LUMEL, die Ausführung des Auftrages auszusetzen und bei einer Verspätung von mehr als 60 Tagen den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu kündigen. In einem solchen Fall werden alle Kosten für die ausgeführten Arbeiten und gelieferten Materialien sowie alle Schäden, die bei LUMEL entstehen können, dem KUNDEN in Rechnung gestellt.
7.6.    Das Datum der Zahlung ist das Datum des Eingangs der Forderungen auf dem Bankkonto von LUMEL. 
7.7.    Die Form der Entschädigung werden die unten angegebenen Vertragsstrafen sein:
7.7.1.    Für die durch LUMEL verschuldete Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien zahlt LUMEL dem KUNDEN eine Vertragsstrafe in Höhe von maximal 10% des Vertragswertes. 
7.7.2.    Tritt der KUNDE aus Gründen, die LUMEL nicht zu vertreten hat, in irgendeiner Form vom Vertrag zurück, so hat der KUNDE LUMEL eine Gebühr in Höhe von 10% des Vertragswertes und der Kosten der hergestellten Produkte, bestellten Materialien und nicht stornierbaren Dienstleistungen zu zahlen. Die Parteien sollten eine Kostenaufstellung erstellen. Verweigert der KUNDE die Zusammenarbeit, erstellt LUMEL ein solches Protokoll und stellt dem KUNDEN auf dessen Grundlage eine Rechnung aus. 
7.8.    LUMEL hat das Recht, über die hier festgelegten Vertragsstrafen hinaus Schadenersatz zu fordern.


8.    Eigentumsvorbehalt 
8.1.    LUMEL behält sich das Eigentumsrecht an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises vor. Ist der KUNDE mit der Zahlung in Verzug, kann LUMEL die Rückgabe der Waren als Sicherheit für die Zahlung der Forderungen verlangen.

9.    Garantien und Gewährleistungen 
9.1.    LUMEL garantiert, dass die Waren frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Qualität des Endprodukts, für das die Waren verwendet werden können. 
9.2.    Diese Garantie ist ausgeschlossen, wenn der KUNDE Änderungen oder Modifikationen an den Waren vorgenommen hat oder nicht für angemessene Lagerbedingungen gesorgt hat. 
9.3.    LUMEL repariert oder ersetzt kostenlos die Geräte, die ab dem 01.07.2019 hergestellt wurden und die LUMEL als defekt bestätigt hat, wobei der Defekt innerhalb von 36 Monaten ab Versanddatum auftrat und gemeldet wurde. Für Wechselrichter beträgt die Garantiezeit 120 Monate. Für SMP Radiometrische Barrieren gilt eine 24-monatige Garantie, sofern die Vertragsbedingungen nichts anderes vorsehen.
9.4.    LUMEL sollte im Rahmen der Gewährleistung spätestens 10 Tage nach Erhalt der Mängelrüge reagieren.
Die Meldung muss über die Beschwerdestelle über die offizielle LUMEL-Website erfolgen, und zwar unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Feststellung des Mangels unter Androhung des Verlustes der Rechte aus der Garantie. Die Beschwerde muss eine Beschreibung des Mangels enthalten. Es gelten keine impliziten Garantien.
9.5.    Unter keinen Umständen haftet LUMEL für entgangenen Gewinn, Sonder- oder Folgeschäden, die sich aus der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Erfüllung einer Verpflichtung ergeben.
9.6.    Wenn die an den KUNDEN gelieferten Waren in einem Lagerhaus gelagert werden, muss der KUNDE für geeignete Lagerbedingungen sorgen, andernfalls ist die Garantie ausgeschlossen.


10.    Schlussbestimmungen 
10.1.    Die Gültigkeit bestehender schriftlicher oder mündlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, die dem Vertrag oder diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen widersprechen oder mit ihnen unvereinbar sind, ist ausgeschlossen. 10. 2. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, sind sie durch wirksame und durchsetzbare Vereinbarungen zu ersetzen, die die Absichten, den Geschäftszweck und die Erwartungen der Parteien vollständig widerspiegeln. Wenn es sich herausstellt, dass eine oder mehrere Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen oder nicht durchsetzbar sind, mit der Folge, dass eine solche Bestimmung entfernt werden muss, sollte die geänderte Bestimmung unter Berücksichtigung der Gesetze präzisiert und hinzugefügt werden. Die Vereinbarung bleibt auch dann in Kraft, wenn eine ihrer Bestimmungen für nichtig erklärt wird.
10.2.    In Angelegenheiten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches. 10. 4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden von einem für den Sitz von LUMEL zuständigen ordentlichen Gericht entschieden. 

 

Bedingungen gültig ab 01. 07. 2021

 

AGB in PDF Format